In einer Fallbesprechung kann eine Zahl erstaunlich viel Gewicht bekommen. „Er ist in Phase 2“, heißt es dann über einen erwachsenen Bewohner. Vielleicht hilft diese Einordnung, sein Verhalten anders zu sehen. Vielleicht verschwinden hinter der Zahl aber auch die Umstände, unter denen er lebt, und das, was er selbst zu sagen hätte. An diesem Punkt wird aus einer diagnostischen Hilfestellung leicht mehr, als sie sein sollte.
Die Skala der Emotionalen Entwicklung – Diagnostik 2 (SEED-2) ist in der Behindertenhilfe auf großes Interesse gestoßen. Das hat gute Gründe. Bei Menschen, die sich sprachlich nur eingeschränkt mitteilen können oder in Krisen geraten, geraten emotionale Bedürfnisse im Alltag leicht aus dem Blick. Ein Instrument, das hier genaueres Hinschauen ermöglicht, ist willkommen. Dennoch sollte man sich fragen, was die SEED-2 tatsächlich misst, wie tragfähig ihre Ergebnisse sind und welche Wirkung eine Entwicklungsstufe in einer Wohneinrichtung entfalten kann.
Ein hilfreicher Blick auf emotionale Bedürfnisse
Das Modell geht auf Anton Došen zurück. Bei der SEED-2 beurteilen vertraute Bezugspersonen im Rahmen eines teilstrukturierten Interviews 240 Verhaltensmerkmale in acht Bereichen. Aus den Teilbewertungen können sechs emotionale Entwicklungsphasen abgeleitet werden. Die zugehörigen Altersangaben sind nach dem Manual ausdrücklich Referenzalter; sie sollen einen erwachsenen Menschen nicht auf das Alter eines Kindes reduzieren (Sappok et al., 2023).
Die dahinterstehende Überlegung hat ihren Wert. Wer bei einem Bewohner nur die Aggression sieht, übersieht womöglich, wie schwer ihm Veränderungen fallen oder wie sehr er in belastenden Situationen auf eine verlässliche Beziehung angewiesen ist. Ein Gespräch über emotionale Entwicklung kann festgefahrene Interpretationen lösen. Auch Komenda-Schned, Moritz und Zeilinger (2024) würdigen in ihrer insgesamt positiven Rezension die praktische Bedeutung dieses Ansatzes.
Allerdings benötigt man nicht für jede solche Einsicht eine Entwicklungsstufe. Ob eine Einschätzung etwas taugt, entscheidet sich letztlich daran, ob sie zu einer passenderen Begleitung beiträgt. Wenn sich im Alltag nichts verbessert, ist wenig gewonnen – auch wenn das Ergebnis im Team zunächst plausibel klingt.
Es gibt positive Befunde. Man muss sie nur richtig lesen.
Die Forschung zum emotionalen Entwicklungsansatz fällt keineswegs durchgehend kritisch aus. Barrett und Kollegen (2024) untersuchten rückblickend Behandlungsdaten von 1.758 Erwachsenen einer spezialisierten psychiatrischen Klinik. Bei Patientinnen und Patienten, deren Behandlung den emotionalen Entwicklungsansatz einbezog, zeigte sich vor allem bei herausforderndem Verhalten eine stärkere Reduktion psychotroper Medikation beziehungsweise antipsychotischer Dosierungen. Das ist bemerkenswert. Die Studie war allerdings retrospektiv und nicht randomisiert. Andere Unterschiede zwischen den Behandlungsgruppen lassen sich als Erklärung nicht ausschließen. Zudem wurde ein umfassendes Vorgehen untersucht, nicht die Wirkung einer einzelnen SEED-2-Einstufung.
Ein anderes Beispiel liefern Skelly, Wigham und Hudson (2025). Sie untersuchten ein bindungs- und entwicklungsorientiertes Unterstützungsprogramm bei 35 Menschen mit geistiger Behinderung und herausforderndem Verhalten. Nach der Intervention fielen mehrere Einschätzungen günstiger aus; die Verbesserungen zeigten sich auch bei einer Nachuntersuchung sechs Monate später. Das sind ermutigende Ergebnisse einer kleinen Untersuchung, aber noch kein Nachweis, dass das Programm auch unter kontrollierten Bedingungen wirksam ist. Die Autoren fordern selbst weitere Studien.
Sappok (2026) greift solche Befunde auf und beschreibt den Nutzen des entwicklungsorientierten Ansatzes für die Behandlung. Dass sie an der Entwicklung der SEED-2 beteiligt ist und nach ihrer Interessenkonflikterklärung Autorenhonorare für das Manual und einschlägige Bücher erhält, gehört bei einer wissenschaftlichen Einordnung erwähnt. Es ist kein Argument gegen die Ergebnisse. Umso wichtiger sind unabhängige Untersuchungen. Überhaupt sollte sauber getrennt werden: Eine hilfreiche Behandlung auf Grundlage entwicklungsorientierter Überlegungen beweist noch nicht, dass die SEED-2 jede emotionale Entwicklungsphase zuverlässig und gültig erfasst.
Die schwierige Frage: Was wird eigentlich gemessen?
Hier setzt die Verfahrenskritik von Irblich, Renner und Scholz (2025) an. Der Begriff „emotionale Entwicklung“ sei im Manual nicht hinreichend von anderen Entwicklungsbereichen abgegrenzt. Manche erfassten Merkmale sagen möglicherweise ebenso viel über Sprache, soziale Gelegenheiten, kognitive Fähigkeiten oder das Verhalten des Umfelds aus wie über emotionale Kompetenzen. So wird im Zusammenhang mit Emotionsdifferenzierung unter anderem die Suche nach sozialem Kontakt betrachtet. Diese Beobachtung kann aufschlussreich sein. Was genau sie über einen emotionalen Entwicklungsstand aussagt, ist damit aber noch nicht geklärt.
Man muss nur an einen Menschen denken, der wegen einer starken Sprachbeeinträchtigung kaum über seine Gefühle sprechen kann. Die fehlenden Worte bedeuten nicht, dass auch die Gefühle weniger differenziert sind. Ebenso sagt eine geringe Beteiligung an Gruppenangeboten wenig aus, wenn geeignete Angebote fehlen oder die Person sie schlicht nicht mag. Solche Einwände widerlegen den gesamten Ansatz nicht. Sie zeigen, wie leicht ein scheinbar persönliches Defizit aus der Wechselwirkung zwischen Fähigkeiten und Lebensbedingungen entstehen kann.
Hinzu kommt die Frage, wie aus acht unterschiedlich ausgeprägten Bereichen eine Gesamtphase wird. Die SEED-2 sieht dafür – bei vollständig vorliegenden Domänenwerten und hinreichend homogenem Profil – den viertniedrigsten der acht Werte vor. Bei der Folge 1, 1, 2, 2, 2, 2, 3, 3 ergibt sich somit Phase 2. Weichen die Domänen deutlich voneinander ab, ist laut Manual eine globale Zuordnung nicht ohne Weiteres zulässig (Irblich et al., 2025, S. 7–8).
Diese Regel ist nachvollziehbar anwendbar. Gerade deshalb lohnt die Nachfrage nach ihrer Begründung:
Warum sollte der viertniedrigste Wert die emotionalen Möglichkeiten eines Menschen treffender beschreiben als sein vollständiges Profil? Eine eindeutig berechnete Zahl ist nicht schon deshalb inhaltlich aussagekräftig. Für die pädagogische Arbeit kann es wichtiger sein zu erfahren, in welchen Situationen jemand Unterstützung braucht und wo er über größere Fähigkeiten verfügt.
Auch die Einschätzung selbst bleibt anspruchsvoll. Betreuer erleben denselben Menschen zu unterschiedlichen Zeiten, mit unterschiedlichen Anforderungen und in unterschiedlichen Beziehungen. Wie sollen widersprüchliche Beobachtungen zu einem gemeinsamen Wert werden? Die Kritik von Irblich und Kollegen betrifft gerade solche Fragen der Beurteilung und der Konsensbildung. Ein Interviewergebnis kann präzise aussehen, obwohl auf dem Weg dorthin erhebliche Unsicherheiten bestanden.
Was über die Messqualität bekannt ist
Für die Vorgängerversion der SEED-2 gibt es Studien mit hohen Werten der internen Konsistenz und weiteren Befunden, die für den Ansatz sprechen. Leal und Hudson (2025) beziehen in ihrer systematischen Übersicht 16 Untersuchungen zu Instrumenten der emotionalen Entwicklungsdiagnostik ein und bewerten die Evidenz zur SED-S insgesamt positiv. Das sollte eine seriöse Kritik nicht unterschlagen.
Genauso wenig sollte man diese Ergebnisse auf jede Eigenschaft der erweiterten SEED-2 übertragen. Interne Konsistenz bedeutet, vereinfacht gesagt, dass Merkmale innerhalb eines Bereichs zusammenpassen. Sie sagt nicht unmittelbar, ob zwei unabhängig geführte Interviews zur gleichen Gesamtphase kommen oder ob sich das Ergebnis nach einiger Zeit unter vergleichbaren Bedingungen wiederholt. Irblich, Renner und Scholz (2025) benennen für die damals verfügbare Forschung gerade solche Lücken. Ihre Kritik verlangt weitere Prüfung; sie erlaubt nicht die pauschale Behauptung, das Verfahren sei wertlos.
Ein erwachsener Mensch ist nicht „emotional drei Jahre alt“
Am meisten irritiert mich an der praktischen Verwendung der SEED-2 die Sprache der Referenzalter. Die Autoren erklären ausdrücklich, dass es sich um Analogien handelt. Im Alltag geht dieser Zusatz leicht verloren. Übrig bleibt womöglich die Aussage, ein vierzigjähriger Mann sei emotional auf dem Stand eines Kleinkindes. Wer so über jemanden spricht, verändert das Bild, das andere von ihm haben können – selbst wenn damit ursprünglich nur ein begrenzter Bereich seines Erlebens gemeint war.
Rogers und McGuire (2024) befragten 43 Psychologinnen und Psychologen zum verwandten Begriff des „mentalen Alters“. Viele sahen darin die Gefahr einer abwertenden oder infantilisierenden Zuschreibung, während andere einen Nutzen für die Verständigung beschrieben. Das ist keine Untersuchung der SEED-2 und auch kein Beleg für konkrete Schäden durch deren Anwendung. Sie verdeutlicht jedoch, wie vorsichtig solche Altersvergleiche bei Erwachsenen zu behandeln sind. Biografie, Sexualität, Beziehungen, Selbstbestimmung und rechtliche Handlungsfähigkeit lassen sich nicht aus einer emotionalen Entwicklungsphase ableiten.
Wenn die Einschätzung wichtiger wird als die Person
In Wohneinrichtungen haben Einschätzungen von Mitarbeitenden Folgen. Was in einer Fallbesprechung als Erklärung akzeptiert wird, kann später im Entwicklungsbericht stehen und von dort in weitere Gespräche wandern. Dabei ist eine Fremdeinschätzung oft unvermeidlich. Viele Bewohner können ihre Erfahrungen nicht ohne Unterstützung vermitteln. Gerade dann trägt das Team aber besondere Verantwortung dafür, nicht nur über einen Menschen zu sprechen.
Die Forschung zur epistemischen Ungerechtigkeit hilft, dieses Problem zu verstehen. Kalman, Lövgren und Sauer (2016) beschreiben, dass die Aussagen von Menschen mit geistiger Behinderung gesellschaftlich und institutionell mitunter geringere Glaubwürdigkeit erhalten. Verbeek, Koning und Schippers (2024) zeigen am Beispiel inklusiver Forschung zu Sexualität, wie viel verloren geht, wenn Betroffene nicht selbst an der Erzeugung von Wissen über ihre Lebenswelt beteiligt werden. Die beiden Arbeiten untersuchen keine SEED-2-Anwendungen. Sie benennen jedoch ein Machtgefälle, das auch bei diagnostischen Fremdeinschätzungen berücksichtigt werden muss.
Aus einem ausführlichen Interview kann im nächsten Bericht schlicht „SEED-2: Phase 2“ werden. Die Bedingungen der Einschätzung fehlen dann ebenso wie Widersprüche zwischen den Betreuern und die Sicht des Bewohners. Niemand muss dies beabsichtigen. Es reicht, wenn eine vorläufige Interpretation oft genug wiederholt wird. Irgendwann scheint sie eine feste Eigenschaft zu sein. Genau darin liegt für mich die Gefahr der Deutungshoheit – nicht in jeder einzelnen diagnostischen Frage, sondern im Umgang mit ihrer Antwort.
Deshalb sollten abweichende Beobachtungen stehen bleiben dürfen. Ebenso muss erkennbar sein, auf welche Situationen sich die Angaben beziehen, wo Unsicherheiten liegen und wie die betroffene Person beteiligt wurde. Unterstützte Kommunikation kann dabei ebenso wichtig sein wie das Gespräch mit langjährigen Bezugspersonen. Diagnostik gewinnt durch solche Unterschiede an Qualität; sie wird nicht schwächer, nur weil am Ende weniger Eindeutigkeit behauptet wird.
Die Weitergabe verlangt dieselbe Sorgfalt. Art. 5 DSGVO nennt unter anderem Zweckbindung und Datenminimierung. Für die ICF-orientierte Bedarfsermittlung nach § 118 SGB IX ist keine SEED-Phase vorgeschrieben. Daraus folgt kein allgemeines Dokumentations- oder Weitergabeverbot. Es muss aber einen nachvollziehbaren Grund geben, warum eine bestimmte Information für eine konkrete Aufgabe erforderlich ist. Ein Satz wie „Braucht bei Veränderungen frühzeitige Information und eine verlässliche Ansprechperson“ kann für die alltägliche Unterstützung mehr leisten als die bloße Angabe eines Referenzalters.
Was bedeutet das für die Arbeit in einer Wohngruppe?
Ein Bewohner schreit beim Duschen und schlägt gegen die Tür. Eine entwicklungsorientierte Einschätzung könnte den Blick auf Unsicherheit, Trennung oder die Schwierigkeit lenken, Anspannung selbst zu regulieren. Vielleicht liegt sie damit richtig. Vielleicht hat der Mann aber Schmerzen, schämt sich, empfindet die Situation als übergriffig oder reagiert auf Zeitdruck. Es wäre ein Fehler, eine dieser Möglichkeiten vorschnell zur Erklärung zu machen.
Zuerst braucht es Sicherheit und eine Klärung der konkreten Situation. Medizinische und psychische Ursachen gehören ebenso dazu wie Beobachtungen der Abläufe, Gespräche und gegebenenfalls unterstützte Kommunikation. Eine funktionale Verhaltensanalyse kann helfen zu verstehen, was einer Eskalation vorausgeht und welche Folgen sie im Alltag hat. Das Ergebnis der SEED-2 lässt sich als weitere Perspektive einbeziehen. Ob sie etwas beigetragen hat, zeigt sich daran, ob die veränderte Begleitung für diesen Menschen tatsächlich besser funktioniert.
Fazit
Die Beschäftigung mit emotionaler Entwicklung hat der Behindertenhilfe wichtige Anregungen gegeben. SEED-2 kann dabei ein nützliches Gesprächs- und Hypotheseninstrument sein. Für den eigenständigen diagnostischen Wert der Gesamtphase und ihren zusätzlichen Nutzen gegenüber einer sorgfältigen medizinischen, biografischen und funktionalen Analyse bleiben jedoch Fragen offen. Die methodischen Einwände sind ernst zu nehmen, ebenso die positiven Befunde zu umfassenderen entwicklungsorientierten Ansätzen.
Entscheidend ist letztlich, was wir mit einer Einschätzung anfangen. Sie sollte neue Fragen ermöglichen, nicht die bisherigen Fragen ersetzen. Ein Mensch bleibt auch dann ein erwachsener Mensch mit eigenen Erfahrungen, Rechten und Wünschen, wenn seine emotionalen Bedürfnisse in bestimmten Situationen an frühe Entwicklungsphasen erinnern. Ein guter Befund hilft, ihn genauer zu verstehen. Er sollte niemals die letzte Antwort darauf sein, wer er ist.
Literatur
Barrett, B. F., Wehmeyer, M., Kolb, J., Ostermann, T. & Sappok, T. (2024). Impact of the emotional development approach on psychotropic medication in adults with intellectual and developmental disabilities: a retrospective clinical analysis. Journal of Intellectual Disability Research, 68, 941–953. doi:10.1111/jir.13136.
Irblich, D., Renner, G. & Scholz, M. (2025). Verfahrensinformation zur SEED-2. Skala der Emotionalen Entwicklung – Diagnostik 2 (Dia-Inform Verfahrensinformation 013-01). Pädagogische Hochschule Ludwigsburg. Originalquelle.
Kalman, H., Lövgren, V. & Sauer, L. (2016). Epistemic injustice and conditioned experience: The case of intellectual disability. Wagadu: A Journal of Transnational Women’s & Gender Studies, 15(1), Art. 4. Originalquelle.
Komenda-Schned, S., Moritz, P. C. & Zeilinger, E. L. (2024). Rezension von Skala der Emotionalen Entwicklung – Diagnostik 2 (SEED-2). Zeitschrift für Klinische Psychologie und Psychotherapie, 53(3), 149–154. doi:10.1026/1616-3443/a000757.
Leal, B. & Hudson, M. (2025). The psychometric properties of emotional development assessment tools in intellectual disabilities: A systematic review. Journal of Intellectual Disability Research, 69(10), 1061–1080. doi:10.1111/jir.70023.
Rogers, E. M. & McGuire, B. E. (2024). Mental age and intellectual disability: Psychologists’ perspectives on the use of the term “mental age” as it relates to adults with an intellectual disability. Journal of Policy and Practice in Intellectual Disabilities, 21(2), e12498. doi:10.1111/jppi.12498.
Sappok, T. (2026). Emotionale Entwicklung bei Menschen mit Störungen der Intelligenzentwicklung: klinische und therapeutische Perspektiven. Der Nervenarzt, 97, 438–443. doi:10.1007/s00115-026-01978-z.
Sappok, T., Zepperitz, S., Morisse, F., Barrett, B. F. & Došen, A. (2023). SEED-2: Skala der Emotionalen Entwicklung – Diagnostik 2. Hogrefe.
Skelly, A., Wigham, J. & Hudson, M. (2025). Outcomes of an intervention programme for people with intellectual disabilities and behavioural concerns based on emotional development. Journal of Intellectual Disability Research, 69(10), 1097–1104. doi:10.1111/jir.70008.
Verbeek, L., Koning, M. & Schippers, A. (2024). Understanding epistemic justice through inclusive research about intellectual disability and sexuality. Social Sciences, 13(8), 408. doi:10.3390/socsci13080408.
Rechtliche Bezüge: Art. 5 DSGVO (Zweckbindung und Datenminimierung); § 118 SGB IX (Instrumente der Bedarfsermittlung). Die rechtliche Einordnung betrifft allgemeine Anforderungen und ersetzt keine Prüfung eines Einzelfalls.
